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Sehr geehrte Gäste,
Sie finden in unserer Internet-Präsentation die Ausschreibung unserer Reisen, die wir sorgfältig vorbereitet haben und über die wir Sie so gut wie möglich informieren. Bitte lesen Sie unbedingt auch aufmerksam die nachfolgenden wichtigen Hinweise. Sie gelten für unsere sämtlichen Angebote und ergänzten die einzelnen Reiseausschreibungen. Sie dienen dazu, Sie darüber zu informieren, was Inhalt unserer Leistungen ist. Bitte beachten Sie also unbedingt, dass diese wichtigen Hinweise für alle uns angebotenen Reisen und Zielgebiete gelten und Sie nur das erwarten können, was wir nachfolgend im Einzelnen darstellen und dass wir unsere Leistung nach Maßgabe dieser Hinweise erbringen. Wir möchten damit auch Missverständnisse vermeiden und Ihnen Enttäuschungen ersparen.
Die Betriebszeiten von Freizeit- und Infrastruktur-Einrichtungen können je nach der Saisonzeit variieren. Außerhalb der Hauptsaison kann es vorkommen, dass solche Einrichtungen nur eingeschränkt geöffnet oder ggf. ganz geschlossen sind. Beim Betrieb von Skiliften, Bergbahnen und Pisten und anderen Freiluft-Angeboten kann es daneben je nach Witterungsverhältnissen und Schneelage zu Einschränkungen kommen. Die meisten der französischen Skigebiete haben nachmittags längere Betriebszeiten, z.B. im Vergleich zu österreichischen und schweizer Wintersportorten.
Bettwäsche, Hand- und Geschirrtüchern sind in der Regel vom Mieter mitzubringen. Falls Bettwäsche und/oder Handtücher vor Ort gemietet werden können, so ist dies in der jeweiligen Objektausschreibung angegeben. Für die Inanspruchnahme dieses Services geben Sie diesen Wunsch bitte bei der Buchung an. Generell vom Mieter mitzubringen sind im Allgemeinen Toilettenpapier sowie Spül- und Reinigungsmittel.
Falls Zusatzbetten und/oder Kinderbetten zur Verfügung stehen, finden Sie bei der jeweiligen Objektschreibung einen entsprechenden Hinweis. In der Regel wird ein Zusatz- oder Kinderbett nur innerhalb der ausgeschriebenen maximalen Personenzahl bereitgestellt, andernfalls -falls also dadurch effektiv eine weitere Person untergebracht werden darf- ist dies in der Objektausschreibung ausdrücklich erwähnt. Wird ein Zusatz- oder Kinderbetten gewünscht, so muss dies bei der Buchung mit angefordert und teilweise auch rückbestätigt werden, und der Mietausweis muss einen entsprechenden Vermerk tragen.
In den Mietobjekten sind Geschirr und Besteck in der Regel vollständig und für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden. Sämtliche technischen und sonstigen Geräte und Ausstattungsgegenstände wie z.B. Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler oder Waschmaschine sind nur dann vorhanden, wenn sie in der Beschreibung ausdrücklich erwähnt sind.
Die Grundreinigung ist die vorbereitende Basis-Reinigung des Mietobjekts zur Übergabe bei Abreise, die -unabhängig von der Endreinigung- stets dem Mieter obliegt (Fegen, Einräumen des gespülten Geschirrs, Müllentsorgung in die dafür vorgesehenen Sammeleinrichtungen).
Endreinigung: Bei vielen Objekten hat der Mieter die Wahlmöglichkeit, entweder das Mietobjekt selbst zu komplett und übergabefertig zu reinigen oder die Endreinigung vom Verwalter gegen eine entsprechende Gebühr durchführen zu lassen. Informationen hierzu finden Sie in der jeweiligen Objektausschreibung.
Bei Versorgungseinrichtungen (WC, Strom, Heizung usw.) kann es zu Ausfällen kommen. Bitte haben sie in einem solchen Fall Verständnis dafür, wenn die Behebung dieser Defekte nicht sofort erfolgen kann, falls die Beauftragung von geeignetem Fachpersonal etwas Zeit beansprucht.
Die Bauweise im französisch sprachigen Raum entspricht nicht immer den von Deutschland gewohnten Standard; dies trifft insbesondere zu für Eigenschaften wie Hellhörigkeit, Isolation, Be- und Entlüftung. Bei Zimmern im Dachgeschoss ist häufig von starken Dachschrägen auszugehen. Treppen und sonstige Aufgänge können in Einzelfällen steil und/oder ohne Laufgang bzw. Geländer sein und sind nur mit entsprechender Vorsicht zu benutzen; Kindersicherungen sind nicht immer vorhanden. Dies sollte bei der Verteilung der Zimmer berücksichtigt werden. Statt Schränken findet man auch offene Regale oder Kleiderhaken. Es kann nicht immer damit gerechnet werden, dass sämtliche mitgebrachten Kleidungsstücke in den Schränken bzw. im vorhandenen Stauraum untergebracht werden können.
Im französisch sprachigen Raum wird ein weicherer Schlafkomfort als angenem empfunden, so dass häufig Matratzen und Betten weniger hart sind als in Deutschland üblich. Die Betten haben in der Regel geringere Maße als in Deutschland; sie sind normalerweise höchstens 190 cm lang, beim Einzelbett 80 bis 90cm, beim Doppelbett 130 bis 140 cm breit (wenn nicht in der Ausschreibung anders vermerkt). Sollten Sie größere Betten benötigen, so erkundigen Sie sich bitte vor Abschluss Ihrer Buchung, ob solche im ausgewählten Mitobjekt vorhanden sind. Schaumstoffmatratzen sind keine Seltenheit. Für die oberen Etagenbetten ist manchmal kein Schutzgitter vorhanden. Zur Verfügung gestellte Baby-/Kinderbetten (manchmal Reisebetten) eignen sich in der Regel für Kinder bis zu 3 Jahren.
Jahreszeitlich bedingte Witterungseinflüsse führen zeitweise zu winterlichen Straßenverhältnissen, die eine entsprechende Ausrüstung (Winterreifen, Schneeketten) erforderlich machen. Dies gilt in verstärktem Maße für Nebenstrecken und Zufahrten, die von den Winterdiensten nicht in gleichem Maße betreut werden wie Hauptverkehrsverbindungen. Im Einzelfall können auch behördliche/polizeiliche Anordnungen solche Winter-Ausrüstung vorschreiben.
Entsprechend den besonderen klimatischen und topographischen Gegebenheiten im Gebirge ist stets mit Glätte, Vereisung, Matsch und rutschigem Untergrund zu rechnen. Generell sollten daher Wege und Zugänge stets in einer den Verhältnissen angepaßten, vorsichtigen Weise benutzt werden. Für die Räumung des Zugangs zum Mietobjekt ist in der Regel der Mieter zuständig, wobei ihm der Verwalter im Allgemeinen die dafür notwendigen Materialien zur Verfügung stellt.
Entfernungsangaben und Angaben von Geo-Koordinaten sind stets Näherungswerte (Circa-Angaben); Abweichungen in gewissem Maße sind daher möglich. Gleiches gilt für Tarifangaben für Freizeit- und Infrastruktur-Einrichtungen.
Ist im Mietobjekt ein Fernseher/TV vorhanden, so sind in der Regel nur die örtlichen Programme zu empfangen. Von Sateliten- oder Kabelempfang kann nur ausgegangen werden, wenn in der Mietobjekt-Ausschreibung gesondert darauf hingwiesen wird. Damit ist aber nicht unbedingt gewährleistet, dass auch deutsche Programme empfangen werden können.
Ist im Mietobjekt ein Internet-Anschluss vorhanden, so wird in der Regel eine entsprechende Leitung bzw. W-Lan-Verbindung zur Verfügung gestellt; ein Internet fähiger Computer (Laptop) ist vom Mieter mitzubringen; die Einrichtung der Verbindung ist vom Mieter vorzunehmen. Bei solchen Leitungen / Verbindungen kann es zu technischen und anderen Störungen bzw. ggf. Ausfällen kommen.
Im ländlichen Gegenden und im Gebirge ist Empfang für Mobil-Telefone nicht generell gewährleistet. Von den Mobilfunkbetreibern kann man weiter gehende Auskünfte über die jeweilige Netzabdeckung erhalten, ebenso wie zu den gültigen Auslands-Tarifen.
Sind in der Ausschreibung Gartenmöbel angeführt, ist nicht zwingend für jede Person ein Gartenstuhl vorhanden. Liegestühle und Sonnenschirm sind ebenfalls nur vorhanden, wenn sie in der Objektbeschreibung erwähnt sind.
In den meisten Urlaubsorten wird von der Gemeinde eine Kurtaxe erhoben. Diese wird in der Regel bei Ankunft vom Verwalter entsprechend der jeweils gültigen behördlichen Sätze eingezogen.
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